ICD-Code C06: Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes
- C06.0 Bösartige Neubildung: Wangenschleimhaut
- C06.1 Bösartige Neubildung: Vestibulum oris
- C06.2 Bösartige Neubildung: Retromolarregion
- C06.8 Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Teile des Mundes, mehrere Teilbereiche überlappend
- C06.9 Bösartige Neubildung: Mund, nicht näher bezeichnet
Hinweis
In der ambulanten Versorgung wird der ICD-Code auf medizinischen Dokumenten immer durch die Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit (A, G, V oder Z) ergänzt: A (Ausgeschlossene Diagnose), G (Gesicherte Diagnose), V (Verdachtsdiagnose) und Z (Zustand nach der betreffenden Diagnose).
Quelle
Die Erläuterungen der ICD- und OPS-Codes werden bereitgestellt von der „Was hab’ ich?” gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Für diesen Code liegt aktuell leider noch keine Erläuterung vor.