ICD-Code C41: Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels sonstiger und nicht näher bezeichneter Lokalisationen
- C41.0 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Knochen des Hirn- und Gesichtsschädels
- C41.1 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Unterkieferknochen
- C41.2 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Wirbelsäule
- C41.3 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Rippen, Sternum und Klavikula
- C41.4 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Beckenknochen
- C41.8 Bösartige Neubildung: Knochen und Gelenkknorpel, mehrere Teilbereiche überlappend
- C41.9 Bösartige Neubildung: Knochen und Gelenkknorpel, nicht näher bezeichnet
Hinweis
In der ambulanten Versorgung wird der ICD-Code auf medizinischen Dokumenten immer durch die Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit (A, G, V oder Z) ergänzt: A (Ausgeschlossene Diagnose), G (Gesicherte Diagnose), V (Verdachtsdiagnose) und Z (Zustand nach der betreffenden Diagnose).
Quelle
Die Erläuterungen der ICD- und OPS-Codes werden bereitgestellt von der „Was hab’ ich?” gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Für diesen Code liegt aktuell leider noch keine Erläuterung vor.