ICD-Code F42.2: Zwangsgedanken und -handlungen, gemischt
Sie haben eine Zwangs-Erkrankung.
Eine Zwangs-Erkrankung ist eine psychische Erkrankung. Bei einer Zwangs-Erkrankung denkt oder tut man Dinge zwanghaft immer wieder. Diese Gedanken oder Handlungen lassen sich nicht vermeiden. Sie können unangenehm sein und unsinnig erscheinen.
Eine Zwangs-Erkrankung kann das Denken, Handeln und den Umgang mit anderen Menschen beeinflussen. Es gibt für eine solche Erkrankung verschiedene körperliche und psychische Ursachen.
Sie müssen zwanghaft Dinge immer wieder tun, auch wenn Sie es nicht wollen. Wenn man die Zwangs-Handlung nicht ausführt, dann ist man in der Regel stark angespannt oder bekommt Angst. Außerdem drängen sich Ihnen immer wieder bestimmte Ideen oder Gedanken auf.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Hinweis
Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.
Quelle
Die Erläuterung des ICD-Codes wurde bereitgestellt von der „Was hab’ ich?” gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).