ICD-Code Q16: Angeborene Fehlbildungen des Ohres, die eine Beeinträchtigung des Hörvermögens verursachen
- Q16.0 Angeborenes Fehlen der Ohrmuschel
- Q16.1 Angeborene(s) Fehlen, Atresie und Striktur des (äußeren) Gehörganges
- Q16.2 Fehlen der Tuba auditiva (angeboren)
- Q16.3 Angeborene Fehlbildung der Gehörknöchelchen
- Q16.4 Sonstige angeborene Fehlbildungen des Mittelohres
- Q16.5 Angeborene Fehlbildung des Innenohres
- Q16.9 Angeborene Fehlbildung des Ohres als Ursache einer Beeinträchtigung des Hörvermögens, nicht näher bezeichnet
Hinweis
In der ambulanten Versorgung wird der ICD-Code auf medizinischen Dokumenten immer durch die Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit (A, G, V oder Z) ergänzt: A (Ausgeschlossene Diagnose), G (Gesicherte Diagnose), V (Verdachtsdiagnose) und Z (Zustand nach der betreffenden Diagnose).
Quelle
Die Erläuterungen der ICD- und OPS-Codes werden bereitgestellt von der „Was hab’ ich?” gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Für diesen Code liegt aktuell leider noch keine Erläuterung vor.