ICD-Code T40: Vergiftung durch Betäubungsmittel und Psychodysleptika [Halluzinogene]
- T40.0 Vergiftung: Opium
- T40.1 Vergiftung: Heroin
- T40.2 Vergiftung: Sonstige Opioide
- T40.3 Vergiftung: Methadon
- T40.4 Vergiftung: Sonstige synthetische Betäubungsmittel
- T40.5 Vergiftung: Kokain
- T40.6 Vergiftung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Betäubungsmittel
- T40.7 Vergiftung: Cannabis (-Derivate)
- T40.8 Vergiftung: Lysergid [LSD]
- T40.9 Vergiftung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Psychodysleptika [Halluzinogene]
Hinweis
In der ambulanten Versorgung wird der ICD-Code auf medizinischen Dokumenten immer durch die Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit (A, G, V oder Z) ergänzt: A (Ausgeschlossene Diagnose), G (Gesicherte Diagnose), V (Verdachtsdiagnose) und Z (Zustand nach der betreffenden Diagnose).
Quelle
Die Erläuterungen der ICD- und OPS-Codes werden bereitgestellt von der „Was hab’ ich?” gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Für diesen Code liegt aktuell leider noch keine Erläuterung vor.