ICD-Code Z23: Notwendigkeit der Impfung [Immunisierung] gegen einzelne bakterielle Krankheiten
- Z23.0 Notwendigkeit der Impfung gegen Cholera, nicht kombiniert
- Z23.1 Notwendigkeit der Impfung gegen Typhus-Paratyphus [TAB], nicht kombiniert
- Z23.2 Notwendigkeit der Impfung gegen Tuberkulose [BCG]
- Z23.3 Notwendigkeit der Impfung gegen Pest
- Z23.4 Notwendigkeit der Impfung gegen Tularämie
- Z23.5 Notwendigkeit der Impfung gegen Tetanus, nicht kombiniert
- Z23.6 Notwendigkeit der Impfung gegen Diphtherie, nicht kombiniert
- Z23.7 Notwendigkeit der Impfung gegen Keuchhusten [Pertussis], nicht kombiniert
- Z23.8 Notwendigkeit der Impfung gegen sonstige einzelne bakterielle Krankheiten
Hinweis
In der ambulanten Versorgung wird der ICD-Code auf medizinischen Dokumenten immer durch die Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit (A, G, V oder Z) ergänzt: A (Ausgeschlossene Diagnose), G (Gesicherte Diagnose), V (Verdachtsdiagnose) und Z (Zustand nach der betreffenden Diagnose).
Quelle
Die Erläuterungen der ICD- und OPS-Codes werden bereitgestellt von der „Was hab’ ich?” gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Für diesen Code liegt aktuell leider noch keine Erläuterung vor.